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Du befindest dich in der Kategorie: Alltägliche Gedankenhupfer

Donnerstag, 23. März 2006
Urheberrechtsnovelle - cui bono ?
Von Gedankenhupfer, 12:36

"Es gibt 2 Arten von Eigentum", heisst es im Kommentar eines Online-Magazins zum neuen Urheberrecht

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/286300

sehr treffend. Und Grundrechtskennerschaft demonstrierend wird weiter zitiert und gefolgert:

"Der Schutz des Eigentums nach Artikel 14 Grundgesetz gilt auch für das geistige Eigentum. Dort steht auch der Satz: Eigentum verpflichtet. Er verpflichtet aber nicht dazu, sich das Eigentum wegnehmen zu lassen."

Nun, so weit so wohl wahr. Aber wie oft ich schon auf Abmahnungen wegen rechtswidriger Nutzung/Veröffentlichung/Verwertung meiner Fotografien oder Fotografien Dritter von Abgemahnten gehört/gelesen habe, dass "darin doch kein Schaden liege, sondern nur für die Bilder geworben und diese damit überhaupt erst aufgewertet würden", lässt sich nicht mehr zählen. Meine Meinung ? Auf solche Werterhöhungen meines (geistigen) Eigentums und unerbetene Vermittlerdienste mehr als fragwürdiger "Werbung" für meine Arbeit kann ich nur zu gern verzichten. Ob, wann und wie ich mein Eigentum privat oder beruflich bewerbe oder auf welche Weise ich glaube, dass es (dadurch) an Wertzuwachs erfährt, entscheide ich - uops, da nehme ich ja mit Art 1 und 2, 12 und 14 sogar NOCH ein paar Grundrechte in Anspruch !!?? - auch ganz gern selbstbestimmt.

Leider geht der effektive Rechtsschutz gegen solche Rechtsbeeinträchtigungen noch an der Realität vorbei und ins Leere und insbesondere im Bereich des Internets.

Dagegen geht der Kopierschutz so weit,  dass man eine käuflich und damit legitim erworbene CD auf eigenen Geräten (sei es mittels der CD selbst, am PC oder mittels gefertigter Cassette zB) nicht mehr abspielen kann. da stellt sich die Frage, wie weit dann das Eigentums- und eigene Nutzungsrecht an der erworbenen CD noch als Eigentümer ausgeübt werden kann. Wohlgemerkt: nur die eigene Nutzung. Nicht einmal die Fertigung von Kopien, damit der eigene Ehepartner oder der (Juchuuuu auf's Grundgesetz und Gleichstellungsrecht !!) Lebenspartner oder die eigenen Kinderchen sie auf IHREN Geräten ebenfalls hören können..... Jaja, ich weiss, diese sog. "kleine Kopie" will Frau Zypries ja gar nicht strafwürdig stellen, wie man heute lesen kann

http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,407246,00.html

aber wozu auch, wo doch der technische Kopierschutz insoweit überwiegend de facto solche Kopien bereits hindert !?

Und für alle anderen, die daran eh auf der stärkeren Seite stehen und verdienen wurde ja nun ein Stück weit mehr gesorgt. Denn das Gesetz regelt vor allem zwei Fragen: Wie sind digitale, urheberrechtlich geschützte Waren in Zeiten der absoluten Kopierbarkeit zu schützen, und welche die Rechte der Industrie und Urheber verletzen?

Ein frommer Wunsch dagegen bleibt nach wie vor, ob, wann und wie auch ein effektiverer Schutz zB zugunsten von Bildurhebern (auch im Internet) rechtlich installiert werden wird.

Irgendwie fühle ich mich bei der Frage des Eigentums und den 2 Arten des Eigentums, die es gibt, in meine Kinderschuhe zurückgebeamt.... als es bei den kindlichen Auseinandersetzungen um DEIN und MEIN zwischen dem Stärkeren und dem Schwächeren an irgendeiner Stelle zwischen den auch oft genug mit der Schaffung vollendeter Tatsachen verbunden -- manchmal schalkhaft aus dem Munde des Überlegenen, manchmal bitter in den Ohren des Unterlegenen -- erklang [und by the way, auch in der heutigen Scheidungspraxis scheint das beizeiten als ungeschriebenes Gesetz Geltung zu haben, aber das ist ein anderes ungelöstes Problem für Fau Zypries ;-))) ] :

"Was DEIN ist ist auch MEIN, und was MIR gehört, geht DICH nixx an."

So gilt auch für das neue Urheberrecht ein gar nicht neuer Satz unvermindert, Frau Zypries:

 

"Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit

ist die nur vorgespielte Gerechtigkeit."

 

Und DAS ist --- der Vollständigkeit halber - geistiges Eigentum von Platon, griech.Philosoph, 428-348 v. Chr.

*augenzwinkernd

'de SanfteBrise7

...aber vielleicht wäre Frankreich dann künftig für manche ein Land, das nicht nur landschaftlich und kulinarisch reizvoll wird.... ;-)) - Es ist ein Beispiel dafür, wie's andere Länder mit Novellen zum Urheberrecht halten....
http://www.netzeitung.de/internet/388326.html

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