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Du befindest dich in der Kategorie: Alltägliche Gedankenhupfer Mittwoch, 08. März 2006
Der Himmel würfelt nicht .............oder vielleicht doch ? - Von Schicksalswürfeln und Justizirrtümern
Alea iacta est...... Als für Herculaneum die Würfel fielen...........verschüttete am 25. August des Jahres 79 n. Chr. der Vesuv in einer Nacht eine ganze Region. Das Leben in den Städten am Golf von Neapel erlosch in Sekundenschnelle....nicht nur in Pompeji, sondern auch in Herculaneum, das viel früher als Pompeji entdeckt wurde. Weder gesetzliche Verbote noch Strafandrohungen konnten jedoch verhindern, dass das Würfelspiel – mit Spielbrettern, Bechern und Würfeltürmen gespielt – fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in allen sozialen Schichten fand. Im Römischen Reich war der Einsatz von Geld bei Würfelspielen untersagt. 813 schloß das Mainzer Konzil diejenigen von der Kommunion aus, die dem Glücksspiel anhingen. Ludwig IX., der Heilige, verbot 1254 sogar die Herstellung von Würfeln. Auch später noch finden sich Verbote, wie zB für studentische Verbindungen, denen „neben Würfelspielen Fechten verboten ist“.
Gespielt wurde bei den Griechen mit drei, bei den Römern mit zwei Würfeln und einem Becher, der ein gezieltes Werfen von Würfelzahlen verhindern sollte, und dann wurden die Zahlen untereinander geschrieben und addiert. Der Spieler mit der höchsten Punktzahl war der Sieger. Geschichtlich interessantes findet sich u.a. im Museumspädagogischen Zentrum München bzw in der Prähistorischen Staatssammlung, wo auch das Gladiatorenmosaik und der Würfel zu sehen sind.
Die Griechen schreiben die Entstehung der Würfel Palamedes aus der Zeit der Belagerung von Troja zu und in der Geschichte Spartas finden sich auch bereits Verbote des Glücksspiels. Auch das 3 000 Jahre alte hinduistische Werk Mahabharata soll von einem fanatischen Würfelspieler berichten, der, nachdem er seinen gesamten Besitz verloren hatte, sich selbst aufs Spiel setzte.
Sogar die Wahrscheinlichkeitsrechnung begann im Ansatz mit dem Studium des Würfelspiels und der Chancen für Gewinn und Verlust. Statistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen mögen verlockend scheinen, verheissen sie doch auf ersten Blick eine mathematisch und damit scheinbar logisch nachvollziehbare Schlussfolgerung. Seit es Würfel gibt, knüpfen unbelehrbar Menschheitsgenerationen allen Verboten des Glücksspiels zuwider an das Fallen der Hexaeder Entscheidungen, Geld, Werte, Freiheit, Freiheiten und Schicksale. Sie binden den unbeherrschbaren Zufall damit an den Wunsch zur Beherrschung, Berechnung und Berechenbarkeit des Schicksals selbst. So unterliegen sie der Illusion, dass an statistische Berechenbarkeiten der Wahrscheinlichkeit einzig zwingende Schlussfolgerungen möglich seien, die selbst in Gerichtsverfahren einfliessen und dort auf fatale Weise an Gottesurteile erinnern, wenn sie wie Schicksalswürfel des Himmels auf das Spielfeld fallen. Wenn sie Würfeln gleich in Händen medizinischer Sachverständiger als Experten des Gerichtsverfahrens mit dem Würfelbecher als mehr oder weniger sachverständige Aussagen geworfen werden und in den Gerichtshof fallen gelassen werden. Wie im Falle von Professor Sir Roy Meadow, der als Sachverständiger im Strafverfahren gegen Sally Clark aussagte, die Wahrscheinlichkeit, dass ihre beiden 1996 und 1997 gestorbenen Kinder am plötzlichen Kindstod gestorben seien läge bei 1 zu 73 Millionen. Innerhalb eines Jahres hatten Sally Clark und ihr Mann zwei Kinder verloren. Beide waren im Alter von wenigen Wochen gestorben. Die ursprüngliche Diagnose lautete auf plötzlichen Kindstod. Doch vier Wochen nach dem Tod des zweiten Babys wurden die Clarks (beide übrigens Anwälte) verhaftet. Sally Clark wurde 1999 wegen Mordes an ihren zwei Kindern zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.Die Beweislage war sehr dünn. Die Staatsanwaltschaft behauptete zunächst, die Kinder wären durch Schütteln ums Leben gekommen, revidierten die Behauptung aber später auf Tod durch Ersticken. Es gab keine Indizien dafür, dass Sally Clark eine gewalttätige Mutter gewesen war. Alle Anhaltspunkte sprachen eher für das Gegenteil.Ein scheinbar starkes Indiz für die Schuld von Sally Clark lieferte ein Gutachten des medizinischen Sachverständigen Sir Roy Meadow. Er behauptete, die Wahrscheinlichkeit dafür, dass zwei Kinder der gleichen Familie am plötzlichen Kindstod sterben, betrage eins zu 73 Millionen. Er hatte diese Zahl erhalten, indem er die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Kind in Familien mit ähnlichen Charakteristiken wie der der Angeklagten am plötzlichen Kindstod stirbt, einfach quadrierte.So würde man es nämlich machen, wenn man beispielsweise die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man mit zwei Würfeln gleichzeitig eine Sechs wirft, ausrechnen wollte. Bei einem Würfel beträgt die Wahrscheinlichkeit ein Sechstel, bei zwei Würfeln folglich ein Sechstel zum Quadrat, also ein Sechsunddreißigstel. Aber: Bei Würfeln ist diese Rechnung erlaubt, weil der Wurf des ersten Würfels den des zweiten nicht beeinflusst. Bei der Diagnose plötzlicher Kindstod ist es jedoch nicht auszuschließen, dass es genetische oder andere Gründe gibt, die das Auftreten von mehreren plötzlichen Kindstoden in einer Familie begünstigen. In solch einem Fall führt das Quadrieren der Einzelwahrscheinlichkeiten zu einer dramatischen Verfälschung der tatsächlichen Gesamtwahrscheinlichkeit. Man hat es in solch einem Fall mit bedingten (konditionalen) Wahrscheinlichkeiten zu tun, die eine differenziertere Betrachtung verlangen. Es bleibt die Frage und Diskussion, wo die Rechte Beschuldigter im Würfelspiel statistischer Wahrscheinlichkeits- und Prozentberechnungen von Sachverständigen auf dem Felde der gefallenen Würfel bleiben, wenn und solange ein beteiligter medizinischer Sachverständiger nur "ehrlich und überzeugt von seiner geäusserten Sachverständigenaussage" ist ........ im Falle von Professor Sir Roy Meadows stimmt nachdenklich das Zitat einer seiner Aussagen, die als "Meadow's Law" / "Meadows Gesetz" bekannt wurden: "One sudden infant death is a tragedy, two is suspicious and three is murder, unless proven otherwise." ("Ein Fall eines plötzlichen Kindstodes ist eine Tragödie, 2 Fälle sind verdächtig, 3 sind Mord, es sei denn, das Gegenteil würde bewiesen") . Welche sachverständige Qualifikation und unbefangene Grundlage lässt sich mit solchen Aussagen und dem Grundsatz der Unschuldsvermutung in Einklang bringen ? Zumal in Anbetracht der Tatsache, dass statistisch berichtet wird, dass in Grossbritannien 9 Fälle von plötzlichem Kindstod pro Woche geschehen, und jährlich 50 Familien, in denen bereits ein Fall plötzlichen Kindstodes aufgetreten ist, von einem weiteren Fall betroffen werden.
Bereits im Januar 2002 und aus Anlass des falles von Sally Clark schrieb Peter Green, der Präsident der Royal Statistical Society in London, in einem Brief an den britischen Justizminister: "Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass statistische Sachverhalte vor Gericht nur von qualifizierten statistischen Experten begutachtet werden."
Und mehr Details über Sally Clark und ihren Prozess (einschliesslich des Volltextes ihres Urteils im Berufungsverfahren, das sie am Ende freisprach):
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