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Du befindest dich in der Kategorie: Alltägliche Gedankenhupfer

Mittwoch, 08. März 2006
Der Himmel würfelt nicht .............oder vielleicht doch ? - Von Schicksalswürfeln und Justizirrtümern
Von Gedankenhupfer, 10:07

Alea iacta est......

Als für Herculaneum die Würfel fielen...........verschüttete am 25. August des Jahres 79 n. Chr. der Vesuv in einer Nacht eine ganze Region. Das Leben in den Städten am Golf von Neapel erlosch in Sekundenschnelle....nicht nur in Pompeji, sondern auch in Herculaneum, das viel früher als Pompeji entdeckt wurde.

Alea iacta est ...."Der Würfel ist gefallen!" - ein Ausspruch von Julius Cäsar als er am 10.Januar 49 v.Chr. den Rubikon überschritt, der Gallia cisalpina (Oberitalien) von Italien trennte. Ursprünglich sind Cäsars Worte in griechischer Sprache von Plutarch (Quelle: Sueton, "Vita divi Iulii") überliefert worden (Anerriphtho kybos = Hochgeworfen sei der Würfel!), was richtig übersetzt jedoch "Alea iacta esto" (= Der Würfel soll gefallen sein) heißen müsste.

Das Bild zeigt Fundstücke aus Herculaneum: Würfel aus Knochen, die bei den Ausgrabungen gefunden wurden - Würfelspiele gehörten zu beliebten Beschäftigungen. Das Würfelspiel ist sogar noch älter – gilt als eine der ältesten Spielformen überhaupt, die zunächst aus Knochen hergestellt wurde, später aus Elfenbein, Holz oder eben aus Plastik. Nicht nur bei den Germanen und Römern, sondern auch in ägyptischen Antike war es bekannt. Die Römer hatten die Würfel von den Etruskern übernommen. Ursprünglich wurden Würfelspiele hauptsächlich von Erwachsenen gespielt (was sich aus literarischen und bildlichen Zeugnissen belegen lässt);  besonders in der römischen Geschichte galt Würfelspiel als Glücksspiel und als charakterschädigend, verwerflich und unschicklich, Tacitus äussert sich darüber, dass sie in nüchternem Zustand mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof, zuletzt gar um die eigene Freiheit spielten. Und Kaiser Claudius schrieb eine Abhandlung über das Würfeln. Nur an den Saturnalien – einem Fest zu Ehren des Gottes Saturn, ursprünglich am 17. Dezember gefeiert, später zwischen dem 17. und 23. Dezember und schliesslich bis zum 30. Dezember ausgedehnt– war es eigentlich erlaubt, dem Spiel nachzugehen.
Der Überlieferung nach sollen die römischen Soldaten unter dem Kreuz um das Gewand Jesu gewürfelt haben.

Weder gesetzliche Verbote noch Strafandrohungen konnten jedoch verhindern, dass das Würfelspiel – mit Spielbrettern, Bechern und Würfeltürmen gespielt – fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in allen sozialen Schichten fand.

Im Römischen Reich war der Einsatz von Geld bei Würfelspielen untersagt.

813 schloß das Mainzer Konzil diejenigen von der Kommunion aus, die dem Glücksspiel anhingen. Ludwig IX., der Heilige, verbot 1254 sogar die Herstellung von Würfeln.

Auch später noch finden sich Verbote, wie zB für studentische Verbindungen, denen „neben Würfelspielen Fechten verboten ist“.

Gespielt wurde bei den Griechen mit drei, bei den Römern mit zwei Würfeln und einem Becher, der ein gezieltes Werfen von Würfelzahlen verhindern sollte, und dann wurden die Zahlen untereinander geschrieben und addiert. Der Spieler mit der höchsten Punktzahl war der Sieger.

Geschichtlich interessantes findet sich u.a. im Museumspädagogischen Zentrum München bzw in der Prähistorischen Staatssammlung, wo auch das Gladiatorenmosaik und der Würfel zu sehen sind.

 

 

Die Griechen schreiben die Entstehung der Würfel Palamedes aus der Zeit der Belagerung von Troja zu und in der Geschichte Spartas finden sich auch bereits Verbote des Glücksspiels.

Auch das 3 000 Jahre alte hinduistische Werk Mahabharata soll von einem fanatischen Würfelspieler berichten, der, nachdem er seinen gesamten Besitz verloren hatte, sich selbst aufs Spiel setzte.

Sogar die Wahrscheinlichkeitsrechnung begann im Ansatz mit dem Studium des Würfelspiels und der Chancen für Gewinn und Verlust. Statistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen mögen verlockend scheinen, verheissen sie doch auf ersten Blick eine mathematisch und damit scheinbar logisch nachvollziehbare Schlussfolgerung. Seit es Würfel gibt, knüpfen unbelehrbar Menschheitsgenerationen allen Verboten des Glücksspiels zuwider an das Fallen der Hexaeder Entscheidungen, Geld, Werte, Freiheit, Freiheiten und Schicksale. Sie binden den unbeherrschbaren Zufall damit an den Wunsch zur Beherrschung, Berechnung und Berechenbarkeit des Schicksals selbst. So unterliegen sie der Illusion, dass an statistische Berechenbarkeiten der Wahrscheinlichkeit einzig zwingende Schlussfolgerungen möglich seien, die selbst in Gerichtsverfahren einfliessen und dort auf fatale Weise an Gottesurteile erinnern, wenn sie wie Schicksalswürfel des Himmels auf das Spielfeld fallen. Wenn sie Würfeln gleich in Händen medizinischer Sachverständiger als Experten des Gerichtsverfahrens mit dem Würfelbecher als mehr oder weniger sachverständige Aussagen geworfen werden und in den Gerichtshof fallen gelassen werden. Wie im Falle von Professor Sir  Roy Meadow, der als Sachverständiger im Strafverfahren gegen Sally Clark aussagte, die Wahrscheinlichkeit, dass ihre beiden 1996 und 1997 gestorbenen Kinder am plötzlichen Kindstod gestorben seien läge bei 1 zu 73 Millionen. Innerhalb eines Jahres hatten Sally Clark und ihr Mann zwei Kinder verloren. Beide waren im Alter von wenigen Wochen gestorben. Die ursprüngliche Diagnose lautete auf plötzlichen Kindstod. Doch vier Wochen nach dem Tod des zweiten Babys wurden die Clarks (beide übrigens Anwälte) verhaftet. Sally Clark wurde 1999 wegen Mordes an ihren zwei Kindern zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.Die Beweislage war sehr dünn. Die Staatsanwaltschaft behauptete zunächst, die Kinder wären durch Schütteln ums Leben gekommen, revidierten die Behauptung aber später auf Tod durch Ersticken. Es gab keine Indizien dafür, dass Sally Clark eine gewalttätige Mutter gewesen war. Alle Anhaltspunkte sprachen eher für das Gegenteil.Ein scheinbar starkes Indiz für die Schuld von Sally Clark lieferte ein Gutachten des medizinischen Sachverständigen Sir Roy Meadow. Er behauptete, die Wahrscheinlichkeit dafür, dass zwei Kinder der gleichen Familie am plötzlichen Kindstod sterben, betrage eins zu 73 Millionen. Er hatte diese Zahl erhalten, indem er die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Kind in Familien mit ähnlichen Charakteristiken wie der der Angeklagten am plötzlichen Kindstod stirbt, einfach quadrierte.So würde man es nämlich machen, wenn man beispielsweise die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man mit zwei Würfeln gleichzeitig eine Sechs wirft, ausrechnen wollte. Bei einem Würfel beträgt die Wahrscheinlichkeit ein Sechstel, bei zwei Würfeln folglich ein Sechstel zum Quadrat, also ein Sechsunddreißigstel. Aber: Bei Würfeln ist diese Rechnung erlaubt, weil der Wurf des ersten Würfels den des zweiten nicht beeinflusst. Bei der Diagnose plötzlicher Kindstod ist es jedoch nicht auszuschließen, dass es genetische oder andere Gründe gibt, die das Auftreten von mehreren plötzlichen Kindstoden in einer Familie begünstigen. In solch einem Fall führt das Quadrieren der Einzelwahrscheinlichkeiten zu einer dramatischen Verfälschung der tatsächlichen Gesamtwahrscheinlichkeit. Man hat es in solch einem Fall mit bedingten (konditionalen) Wahrscheinlichkeiten zu tun, die eine differenziertere Betrachtung verlangen.
Bei bedingten (konditionalen) Wahrscheinlichkeiten steht das Eintreten eines Ereignisses A unter der Bedingung, dass ein Ereignis B bereits vorher eingetreten ist. Eine solche einzige Bedingung und ihr sicherer Eintritt kann aber hier nicht vorausgesetzt und zugrundegelegt werden.
Philip Dawid vom University College London machte diesen Trugschluss auf dem Kongress anhand eines einfachen Beispiels mit überschaubaren Zahlen deutlich: Ein Mörder hinterlässt am Tatort einen Tropfen seines Blutes. Angenommen, die Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine DNA-Analyse des Blutstropfens zu einer beliebigen Person passt, wäre eins zu 10 Millionen. Dann folgt daraus nicht, dass jemand, dessen DNA mit der des Blutstropfens übereinstimmt, mit einer Wahrscheinlichkeit von 9.999.999 zu 10.000.000, also mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit, schuldig ist. Ohne Annahme über den in Frage kommenden Täterkreis ist eine weitergehende statistische Aussage gar nicht möglich. Nehmen wir mangels weiterer Indizien an, als Täter käme grundsätzlich jedes Mitglied einer 40 Millionen Menschen zählenden Bevölkerung in Frage. Dann gibt es in dieser Bevölkerung gemäß der angegebenen DNA-Wahrscheinlichkeit statistisch gesehen vier Menschen, deren DNA zum Blutstropfen passt. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass einer dieser vier schuldig ist, beträgt also 25 Prozent – jedenfalls solange es keine weiteren Indizien gibt. Im Allgemeinen muss in solchen und komplexeren Fällen eine Bayessche Analyse angewandt werden.
Die Würfel fielen für Sally Clark aufgrund der Aussagen des Sachverständigen Professor Sir Roy Meadow - mit einer Verurteilung wegen Mordes 1999. Erst im Jahr 2003 wurde sie freigesprochen, als im April 2003 ein Berufungsgericht den Schuldspruch aufgrund neuer Indizien über eine bakterielle Erkrankung des zweiten Kindes auf. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde ausgeschlossen, weil erforderliche gerichtsmedizinische Untersuchungen nicht durchgeführt wurden und nach der verstrichenen Zeit nicht mehr durchgeführt werden konnten.
Das britische
General Medical Council hatte  ein Untersuchungsverfahren gegen Roy Meadow eingeleitet, der in weiteren ähnlich gelagerten Fällen ebenfalls medizinischer Gutachter war. So wurden auch Angela Cannings und Donna Anthony aufgrund seiner Wahrscheinlichkeitsberechnung verurteilt. Der britische Kronanwalt Lord Goldsmith hat die Untersuchung von 298 Fällen angeordnet, bei denen Meadow medizinischer Gutachter war. Im Juli 2005 wurde der Sachverständige vom britischen General Medical Council für schuldig befunden, falsch und irreführende sachverständige Aussagen gemacht zu haben und aus dem Ärzteregister getrichen. Auf seine Berufung gegen diese Entscheidung befand der High Court vor wenigen Tagen im Februar 2006, dass die Entscheidung des General Medical Council zu exzessiv und unverhätnismässig" und hob sie auf. Die Entscheidung wurde von Vertretern der medizinischen Sachverständigen als Signal begrüsst, da sie sichere, dass kein Mediziner oder medizinischer Sachverständiger wegen seinen seiner Überzeugung entsprechenden Aussagen vor Gericht später mit persönlichen bzw. beruflichen Massnahmen rechnen müsse.

Es bleibt die Frage und Diskussion, wo die Rechte Beschuldigter im Würfelspiel statistischer Wahrscheinlichkeits- und Prozentberechnungen von Sachverständigen auf dem Felde der gefallenen Würfel bleiben, wenn und solange ein beteiligter medizinischer Sachverständiger nur "ehrlich und überzeugt von seiner geäusserten Sachverständigenaussage" ist ........ im Falle von Professor Sir Roy Meadows stimmt nachdenklich das Zitat einer seiner Aussagen, die als "Meadow's Law" / "Meadows Gesetz" bekannt wurden: "One sudden infant death is a tragedy, two is suspicious and three is murder, unless proven otherwise." ("Ein Fall eines plötzlichen Kindstodes ist eine Tragödie, 2 Fälle sind verdächtig, 3 sind Mord, es sei denn, das Gegenteil würde bewiesen") . Welche sachverständige Qualifikation und unbefangene Grundlage lässt sich mit solchen Aussagen und dem Grundsatz der Unschuldsvermutung in Einklang bringen ? Zumal in Anbetracht der Tatsache, dass statistisch berichtet wird, dass in Grossbritannien 9 Fälle von plötzlichem Kindstod pro Woche geschehen, und jährlich 50 Familien, in denen bereits ein Fall plötzlichen Kindstodes aufgetreten ist, von einem weiteren Fall betroffen werden.

Bereits im Januar 2002 und aus Anlass des falles von Sally Clark schrieb Peter Green, der Präsident der Royal Statistical Society in London, in einem Brief an den britischen Justizminister: "Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass statistische Sachverhalte vor Gericht nur von qualifizierten statistischen Experten begutachtet werden."

Vielleicht wäre es ja nicht falsch, aber wer wird beurteilen, wer ein qualifizierter statistischer Experte ist ---- ohne die Würfel bemühen zu dürfen....oder müssen, ... die Schicksalswürfel, zu denen der Mensch sie allzu oft schon gemacht hat....

vielleicht waren die altrömischen Verbote des Würfelspiels gar nicht so verkehrt ... viele Teile unserer Rechtsordnung und Prozessverfahren beruhen auf altrömischen rechtsgeschichtlichen Wurzeln...und vielleicht wäre es dann nicht ganz so verkehrt, zumindest statistischen und medizinischen Sachverständigen auch in neuzeitlichen Gerichtsverfahren das Glücks- und Schicksalsspiel mit Würfeln zu verbieten......

....mit einem nachdenklichen Augenzwinkern

von der SanftenBrise7



 

 

 

Und mehr Details über Sally Clark und ihren Prozess (einschliesslich des Volltextes ihres Urteils im Berufungsverfahren, das sie am Ende freisprach):

http://www.sallyclark.org.uk/

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